Was tun im Trauerfall ?

Ein plötzlicher Tod versetzt eine Familie in eine Ausnahmesituation, und bringt neben der Trauer oft auch Ratlosigkeit mit sich. Welche Schritte sind notwendig, was muss organisiert werden, was ist rechtlich erforderlich?

Wir können den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite stehen. Wenn Sie es wünschen, nehmen wir Ihnen so viel Formalitäten wie möglich ab. Die Angehörigen haben das Recht zu entscheiden, welches Bestattungsinstitut benachrichtigt werden soll. Dies ist völlig unabhängig vom Wohnort, Sterbeort oder Bestattungsort.

  • Bei einem Todesfall in der Wohnung benachrichtigen Sie den nächst erreichbaren Arzt, wenn möglich den Hausarzt. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus.
  • Bei einem Todesfall in Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim kümmert sich die Leitung um die Verständigung eines Arztes.
  • Benachrichtigen Sie uns wir sind immer für Sie Tag und Nacht erreichbar Telef. 07224/1623
  • Wir übernehmen dann die Überführung zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt und vereinbaren mit Ihnen einen Termin zum Beratungsgespräch.
  • Das Beratungsgespräch kann in unserem Büro stattfinden, oder auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.

Dazu brauchen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
  • Todesbescheinigung des Arztes

  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)

  • Heiratsurkunde oder Stammbuch (bei Verheirateten)

  • Heiratsurkunde und Scheidungsurteil oder Familienbuchauszug mit Scheidungsvermerk (bei Geschiedenen)
  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde (bei Verwitweten)

  • Krankenversicherungskarte

  • evtl. Lebens- bez. Sterbegeldversicherungspolicen

  • Rentenversicherungsnummer

  • Grabdokumente bei bestehenden Wahlgräbern

  • sind Unterlagen nicht auffindbar helfen wir bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten

Wir besprechen mit Ihnen, welche Bestattungsform Sie für Ihren Angehörigen wünschen. Unsere Bestattungsarten finden Sie hier.